Hauptsatzung der Gemeinden

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Nach § 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) muss jede Gemeinde ein eigene Hauptsatzung erlassen.

Darin sind wesentliche Fragen, die die Gemeinde betreffen und Angelegenheiten, bei denen das Gesetz eine Regelung in einer Hauptsatzung vorschreibt, aufgeführt.

So kann man z.B. die genaue Beschreibung des städtischen Wappens dort nachlesen wie auch Informationen über die Anzahl der Beamtinnen und Beamten auf Zeit (Dezernenten) erhalten.

Angaben über die eingemeindeten Ortschaften sind ebenso zu finden wie Informationen über Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner Göttingens.

Die derzeit gültige Hauptsatzung finden Sie hier: Datei:HAUPTSATZUNG.pdf