Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist neben dem Rat und dem Verwaltungsausschuss das dritte Organ der Stadt Göttingen.
Er wird nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes von den Bürgerinnen und Bürgern direkt für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Seit dem 1.11.2006 ist Wolfgang Meyer Oberbürgermeister in Göttingen
Der Oberbürgermister leitet die Verwaltung, führt die Beschlüsse der anderen Organe aus und bereitet diese Beschlüsse auch vor. (Da er das allein nicht schaffen kann, bedient er sich dafür natürlich seines Verwaltungsapparates). Er vertritt die Gemeinde nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.
Diese und weitere Zuständigkeiten sind in den §§ 62 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) geregelt.